Unsere Videoüberwachung
1. Der Zweck: Warum wir überhaupt überwachen dürfen
Das sagt das Gesetz (§ 4 Abs. 1 BDSG): Eine Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn sie einen ganz konkreten Zweck verfolgt. Das Gesetz nennt hier vor allem die Wahrnehmung des Hausrechts oder die Wahrnehmung „berechtigter Interessen“ für konkret festgelegte Ziele.
So setzen wir das in der H3CKE um: Unser berechtigtes Interesse liegt im Schutz unserer hochwertigen Ausstattung (wie Lasercutter und 3D-Drucker) vor Diebstahl und Vandalismus. Da vergleichbare Makerspaces bereits Opfer von Einbrüchen und „Blitzdiebstählen“ am hellichten Tag wurden, ist diese Prävention für den Erhalt unseres Angebots notwendig.
2. Die Verhältnismäßigkeit: So wenig wie möglich
Das sagt das Gesetz (§ 4 Abs. 1 BDSG): Die Überwachung darf nur erfolgen, wenn keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen (also dein Recht auf Privatsphäre) überwiegen. Zudem müssen die erhobenen Daten auf das notwendige Maß begrenzt sein.
So setzen wir das in der H3CKE um: Wir nutzen moderne Technik, um den Eingriff so gering wie möglich zu halten:
Intelligente Aufzeichnung: Die Kamera zeichnet nicht dauerhaft auf, sondern startet nur, wenn der Algorithmus einen Menschen erkennt.
Maskierung: Bereiche außerhalb unseres Eingangs (z. B. der öffentliche Gehweg) werden softwareseitig geschwärzt und gar nicht erst erfasst.
Kein Ton: Es finden keine Audioaufnahmen statt, um vertrauliche Gespräche zu schützen.
3. Speicherung und Löschung: Daten haben ein Ablaufdatum
Das sagt das Gesetz (§ 4 Abs. 3 BDSG): Die Daten müssen gelöscht werden, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Die Aufsichtsbehörden sehen hier im Regelfall eine Frist von 72 Stunden vor.
So setzen wir das in der H3CKE um: Wir speichern die Daten für sechs Tage und löschen sie danach automatisch und unwiderruflich. Diese Frist weicht leicht vom Standard ab, ist aber bei uns notwendig, da die H3CKE ehrenamtlich geführt wird. So stellen wir sicher, dass auch Vorfälle, die am Wochenende passieren, erst bei der nächsten betreuten Öffnungszeit bemerkt und ggf. gesichert werden können. Ohne konkreten Vorfall sichtet niemand diese Aufnahmen.
4. Transparenz: Du weißt, was passiert
Das sagt das Gesetz (§ 4 Abs. 2 BDSG): Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle müssen durch geeignete Maßnahmen so früh wie möglich erkennbar gemacht werden.
So setzen wir das in der H3CKE um: Direkt an unserer Eingangstür findest du ein Hinweisschild mit einem Kamerasymbol. Dort sind die wichtigsten Fakten (wer ist verantwortlich, warum machen wir das) zusammengefasst. Über einen QR-Code gelangst du sofort zu dieser ausführlichen Informationsseite, damit du dich jederzeit umfassend informieren kannst.
Oder "juristisch" ausgedrückt:
Zum Schutz unseres Inventars setzen wir im Eingangsbereich der H3CKE eine gezielte Videoüberwachung ein. Da Makerspaces durch hochwertige Technik bzw. Werkzeuge wie Lasercutter und 3D-Drucker ein erhöhtes Risiko für Diebstahl und Einbruch tragen – wie Vorfälle in vergleichbaren Einrichtungen belegen –, dient diese Maßnahme der Prävention und der Beweissicherung im Schadensfall.
Die technische Umsetzung folgt dem Prinzip der Datenminimierung: Eine intelligente Personenerkennung sorgt dafür, dass nur bei menschlicher Anwesenheit aufgezeichnet wird, während angrenzende Bereiche softwareseitig maskiert bleiben. Die Speicherung erfolgt ausschließlich lokal auf einem gesicherten System; alle Daten werden nach einer Frist von sechs Tagen automatisch unwiderruflich gelöscht. Eine Sichtung der Aufnahmen findet nur anlassbezogen bei konkreten Verdachtsmomenten statt.
Diese Maßnahme ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie § 4 BDSG rechtlich zulässig. Unser berechtigtes Interesse am Schutz des teilweise öffentlich geförderten Gesellschaftseigentums überwiegt hierbei das Interesse an der Nicht-Überwachung.