AGB

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Werkstätten, Räume, Kurse und Angebote der H3CKE – Makerspace Rosenheim gGmbH (nachfolgend „H3CKE“). Mit der Buchung von Kursen oder der Nutzung der Werkstätten erkennen die Nutzerinnen und Nutzer diese AGB verbindlich an.

2. Nutzung der Werkstätten
Die Nutzung der Werkstätten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Eltern haften für ihre Kinder und müssen diese während des Aufenthaltes beaufsichtigen.
Das H3CKE-Personal kann Nutzern den Zutritt oder die weitere Nutzung der Werkstätten verweigern, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Verstößen gegen die Regeln erforderlich ist.
Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

3. Einweisungen und Qualifikationen
Die Nutzung von Maschinen ist nur nach vorheriger Einweisung durch das H3CKE-Personal gestattet.
Ausgenommen von der Einweisungspflicht sind Personen, die eine gleichwertige Qualifikation nachweisen (z. B. Tischlergesellenbrief).
Verstöße gegen diese Regelung können zu sofortigem Ausschluss von der Nutzung führen.

4. Haftung und Versicherung
Alle Tätigkeiten in den Werkstätten erfolgen auf eigenes Risiko.
Für von Nutzerinnen und Nutzern verursachte Schäden haftet die jeweilige Person.
Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Wer Schäden verursacht und nicht meldet, kann dauerhaft von der Nutzung der H3CKE ausgeschlossen werden.
Die H3CKE ist über den Verbund Offener Werkstätten (VOW) versichert. Eine eigene private Haftpflichtversicherung wird allen Nutzerinnen und Nutzern dringend empfohlen.

5. Kursbuchungen und Stornierungen
Die H3CKE kann Kurse aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Tag vor dem Kursbeginn absagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet.
Eine Stornierung durch Teilnehmende ist bis zwei Wochen vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr zurückerstattet.
Bei Stornierungen innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn ist keine Rückerstattung möglich.

6. Kündigung und Ausschluss
Die H3CKE kann Nutzerinnen und Nutzer bei Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder Sicherheitsvorschriften jederzeit mit sofortiger Wirkung von der Nutzung ausschließen.
Verpflichtungen, die vor einer Kündigung entstanden sind (z. B. Schadensersatzforderungen), bleiben bestehen.

7. Haftungsbeschränkung
Die H3CKE übernimmt keine Gewährleistung für ununterbrochene Verfügbarkeit oder fehlerfreie Funktion der Werkstätten, Maschinen oder Kurse.
Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die H3CKE oder ihre Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Eine Haftung für entgangene Gewinne oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8. Entschädigung
Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, die H3CKE von Ansprüchen Dritter freizuhalten, die aufgrund von Verstößen gegen diese AGB oder aufgrund schuldhaften Verhaltens entstehen.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.

Verzichts- und Haftungserklärung

1. Nutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung der Werkstätten und Maschinen der H3CKE erfolgt immer auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder und Jugendliche dürfen die H3CKE nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nutzen. Für die Holzwerkstatt gilt ein Mindestalter von 12 Jahren, Ausnahmen können nur von der Geschäftsführung genehmigt werden.

2. Einweisungen und Qualifikationen
Maschinen dürfen nur nach einer Einweisung durch H3CKE-Personal benutzt werden. Wer eine entsprechende berufliche Qualifikation (z. B. Tischlergesellenbrief) nachweist, kann von erneuten Einweisungen befreit werden. Die Anweisungen des H3CKE-Personals sind verbindlich und müssen jederzeit befolgt werden. Bei Missachtung kann der sofortige Ausschluss aus den Werkstätten erfolgen.

3. Persönliche Schutzausrüstung
In den Werkstätten ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. PSA wird von der H3CKE bereitgestellt, sollte jedoch möglichst selbst mitgebracht werden. Wer keine PSA trägt, darf nicht arbeiten.

4. Alkohol, Drogen und Rauchen
Die Nutzung der Werkstätten unter Einfluss von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen ist verboten. Eine Ausnahme gilt nur für die Keramikwerkstatt, wenn die Geschäftsführung dies ausdrücklich erlaubt. Alkohol darf ausschließlich in der Community Area oder in Ausnahmefällen in der Keramikwerkstatt konsumiert werden. Rauchen ist in allen Räumen untersagt. Wer unter Einfluss gefährlicher Maschinen arbeitet, gefährdet sich und andere und wird sofort aus den Werkstätten verwiesen.

5. Haftung bei Schäden
Wer Schäden verursacht, muss dafür haften. Schäden durch Abnutzung trägt die H3CKE, sie müssen jedoch sofort gemeldet werden. Wer einen Schaden verursacht und nicht meldet, wird von der Nutzung ausgeschlossen. Mutwillige Beschädigung oder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

6. Materialien und Werkzeuge
Eigene Materialien dürfen mitgebracht werden. Eine zeitweise Lagerung ist nur nach Absprache mit der Geschäftsführung möglich und kann kostenpflichtig sein. Eigene Handwerkzeuge dürfen mitgebracht und benutzt werden. Der Verleih von H3CKE-Werkzeugen ist nicht vorgesehen. In der Keramikwerkstatt sind die Materialien vorgegeben.

7. Versicherung
Allen Nutzerinnen und Nutzern wird dringend empfohlen, eine eigene private Haftpflichtversicherung zu besitzen. Die H3CKE ist über den Verbund Offener Werkstätten (VOW) versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt unberührt.

8. Fotos und Videos
In der H3CKE können jederzeit Fotos oder Videos gemacht werden. Diese dürfen nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden.

9. Hausordnung und Hausrecht
Die Hausordnung der H3CKE hängt gut sichtbar aus und ist verbindlich einzuhalten. Änderungen werden bekanntgegeben. Das Hausrecht liegt bei der H3CKE. Bei Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.

10. Gültigkeit der Erklärung
Diese Erklärung gilt für alle Bereiche der H3CKE, auch für zukünftige Werkstätten und Angebote. Sie muss einmalig unterschrieben werden und bleibt bis auf Widerruf gültig.

10. Änderungen der AGB
Die H3CKE behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden in geeigneter Form bekanntgegeben (z. B. durch Aushang oder Mitteilung per E-Mail). Mit weiterer Nutzung der Angebote nach Inkrafttreten der Änderungen gelten diese als angenommen.

11. Geltendes Recht
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Rosenheim, soweit gesetzlich zulässig.

Benutzerordnung

Wer die Räume der H3CKE betritt oder unsere Angebote nutzt, erklärt sich mit dieser Benutzerordnung einverstanden.
Bevor du Maschinen oder Werkzeuge nutzt, musst du eine fachkundige Einweisung erhalten. Nur wenn unsere Fachbetreuung dir die nötigen Kenntnisse bescheinigt, darfst du eigenständig arbeiten. Sicherheits- und Bedienhinweise, sowohl mündlich als auch schriftlich, sind dabei unbedingt einzuhalten.
Umbauten oder Modifikationen an Maschinen sind nur in Absprache mit unserer Fachbetreuung erlaubt.
Die Nutzung aller Werkstätten, Maschinen und Werkzeuge erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Bitte verhalte dich so, dass andere weder gefährdet noch gestört werden und der Betrieb reibungslos läuft.
Alle Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Einrichtungen sind sorgsam und zweckmäßig zu behandeln. Du haftest für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, und musst diese unverzüglich melden.
Nach der Nutzung sind Maschinen zu reinigen, Werkzeuge ordentlich zu verstauen und dein Arbeitsplatz sauber zu hinterlassen.
Die H3CKE dient primär der privaten Nutzung. Gewerbliche Nutzung muss angemeldet werden und wird gesondert abgerechnet.
Nutzungsgebühren für Werkstätten, Maschinen und Materialien sind täglich zu begleichen.
Projektmaterial darf nach Absprache bis zu 30 Tage kostenlos gelagert werden. Danach kann eine Lagergebühr anfallen. Wird diese nicht bezahlt und das Material bleibt weitere 30 Tage liegen, geht es in den Besitz der H3CKE über.
Wer sich nicht an die Regeln hält oder Anweisungen der Fachbetreuung ignoriert, kann vom weiteren Zugang ausgeschlossen werden.
Die H3CKE haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Rahmen unserer Versicherungen. Schäden müssen am selben Tag gemeldet werden.
Für Schäden durch Missachtung dieser Benutzerordnung oder unsachgemäße Nutzung übernehmen wir keine Haftung.
Eltern sind dafür verantwortlich, ihre Kinder über die Regeln aufzuklären. Für die Teilnahme an Kinderangeboten muss eine gesonderte Benutzerordnung anerkannt und unterschrieben werden.
Die Nutzung der Werkstätten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.